Das Verkehrsrecht sieht vor, dass die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung also die Reparaturkosten. Doch was passiert, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nicht reparieren lassen möchte oder die Reparatur selbst durchführen will? In solchen Fällen kommt die sogenannte „fiktive Abrechnung“ ins Spiel. Dabei erstattet die Versicherung die Kosten, die bei einer tatsächlichen Reparatur entstanden wären. Die Berechnung erfolgt meist auf Basis eines unabhängigen Gutachtens – klingt einfach, birgt aber einige Fallstricke.
Welche Kosten können im Rahmen der fiktiven Abrechnung geltend gemacht werden?
Für die fiktive Abrechnung ist in der Regel ein Gutachten notwendig. Eine Ausnahme bilden Bagatellschäden, die keine erhebliche Wertminderung am Fahrzeug darstellen. Das Gutachten legt die Kosten für die Reparatur exakt fest, und auf dieser Basis können Geschädigte folgende Posten geltend machen:
- Reparaturkosten in voller Höhe
- Nutzungsausfall oder alternativ Kosten für ein Ersatzfahrzeug
- Gutachterkosten
- Anwaltskosten
- Mehrwertsteuer für Anwaltskosten (da keine Reparatur durchgeführt wurde, erfolgt sonst keine Mehrwertsteuererstattung)
Welche Hinderungsgründe müssen Geschädigte erwarten?
Eine fiktive Abrechnung ist nur möglich, wenn kein Totalschaden am Fahrzeug vorliegt. Ein Totalschaden wird angenommen, wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs betragen. Liegen die Kosten exakt bei diesem Wert oder darunter, kommt eine Auszahlung nicht zustande.
Selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es häufig zu Kürzungen durch die gegnerische Versicherung. Versicherer argumentieren oft, dass Gutachter die Kosten an markengebundene Werkstätten ansetzen, die teurer als freie Werkstätten sind. Kürzungen werden dann mit der sogenannten Schadensminderungspflicht oder dem Bereicherungsverbot begründet.
So kann man gegen eine Kfz-Schadenskürzung vorgehen
Da die meisten fiktiven Abrechnungen gekürzt werden, kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Es gibt Anbieter, die die Ansprüche bei einer Kfz-Schadenskürzung prüfen, die mögliche Auszahlungssumme berechnen und eine sofortige Auszahlung anbieten. Auf diese Weise kann man den oft mühsamen und unsicheren Klageweg vermeiden und seine Ansprüche effizient durchsetzen.
Fazit
Die fiktive Abrechnung bietet Geschädigten die Möglichkeit, finanzielle Ansprüche geltend zu machen, ohne das Fahrzeug reparieren zu müssen. Allerdings sollte man sich über mögliche Kürzungen bewusst sein und im Zweifel Expertenhilfe nutzen, um die volle Entschädigung zu erhalten.
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Mein Name ist Lothar. Ich interessiere mich für viele Themen und recherchiere gerne dazu. Für den Versicherungsblog und das Forum habe ich diesen Artikel zum Thema Kfz-Schadenskürzung recherchiert.
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Hinweis: Dieser Artikel wurde überarbeitet. Das Original wurde am 09.04.2020 veröffentlicht.