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KFZ Versicherung kündigen


 

In Deutschland besteht für Fahrzeugbesitzer die Pflicht das Fahrzeug zu versichern. Wie und in welcher Höhe, ob mit Kasko oder ohne obliegt einzig den Halter des Fahrzeuges. Die Kfz Versicherung kündigen ist völlig unproblematisch.

 Nicht nur zum Jahreswechsel die KFZ Versicherung kündigen


Es gibt vielerlei Gründe die Kfz Versicherung kündigen zu wollen und manchmal auch zu müssen:

  • Regulär zum Jahresende
  • Versterben des Fahrzeugbesitzers
  • Wechsel des Fahrzeugbesitzers
  • Wechsel des Fahrzeuges
  • Abmeldung des Fahrzeuges
  • Kündigung durch die Versicherung

Der reguläre Wechsel die Kfz Versicherung kündigen zu können, ist grundsätzlich zum Jahresende, wenn man die Versicherung wechseln möchte. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das Kündigungsschreiben muß bis zum dreißigsten November bei der Versicherung sein. Einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherung sollte zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sein.

Außerordentliche Kündigung


Wenn der Besitzer des Fahrzeuges verstirbt muß man nicht bis zum festgesetzten Termin am Ende des Jahres warten, da es keinen Versicherungsnehmer mehr gibt. Hier übt das Versicherungsunternehmen Kulanz aus und.

Mit dem Wechsel des Fahrzeugbesitzers geht die Versicherung des Fahrzeuges nicht automatisch auf den neuen Besitzer über. Der neue Besitzer muß das Fahrzeug mit einem eigenen Vertrag versichern. Der alte Besitzer hat die Wahl seine Kfz Versicherung kündigen oder die Versicherung für sein neues Fahrzeug zu nutzen, wobei hier eine Absprache mit dem Versicherungsunternehmen notwendig ist.

Bei einem Wechsel des Fahrzeuges ist es möglich zu einer anderen Versicherung zu wechseln. Hier kommt es darauf an, wie es bei dem Händler gehandhabt wird. Es besteht keine Pflicht die Versicherung vor Ablauf der regulären Versicherung zu kündigen und der Besitzer des Fahrzeuges kann dies frei wählen.

Es ist aber auch möglich, daß das Versicherungsunternehmen die Versicherung kündigt, wenn der Besitzer des Fahrzeuges den Zahlungen des Versicherungsbetrages nicht nachkommt. Der Versicherer teilt dies dann dem Ordnungsamt mit und das reagiert dann.

Beitrag eingeschickt am 03.12.2011 von Ines



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